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Partizipation


Partizipation & Hilfeplanung

 

Teilnahme an der Hilfeplanung (§36 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)) ist der Anfang von einer aktiven Beteiligung des Kindes und Jugendlichen (Leistungsempfänger) am Hilfeprozess. Deutlich wird das verabredete Erziehungsziel nicht nur in seiner produktiven Aktivität kontinuierlich in den Alltag einbezogen sondern vielmehr wird das Kind, der Jugendliche alters- und entwicklungsgemäß in die Erarbeitung der Ziele einbezogen.

 

Diese Teilnahme umfasst nicht nur das alltägliche Gespräch sondern findet auch in der fallbezogenen Dokumentation statt. So weist der Sachstandsbericht eine eigene Rubrik, auf in dem die Kinder und Jugendlichen Anmerkungen aus ihrer Sicht treffen können.

 

Für Jugendliche erweitert sich die Vorbereitung zum Hilfeplangespräch noch um einen Fragebogen der die Möglichkeit gibt eigene Inhalte zu vermitteln. Nebenbei entsteht für alle an der Hilfeplanung beteiligten Personen eine umfassende Transparenz über die Arbeit und das Leben im Kinderhaus Salmouk.

 

Ziel ist, neben der Beteiligung an den Prozessen, den Wunsch der direkten Mitgestaltung zu wecken, um somit den Wirkungsgrad der Maßnahme zu erhöhen.

 

Das Hilfeplanverfahren wird als zentrales Steuerungselement der jeweiligen Maßnahme erkannt. Basis einer effektiven und an den Bedürfnissen und Stärken des Kindes und Jugendlichen orientierten Hilfeplanung ist die konsequente Einbeziehung aller am Hilfeplanverfahren beteiligter Personen. Dies umschließt die Herkunftsfamilie wie andere beteiligte Fachkräfte, Therapeuten, Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Einrichtungen, Schule und Ausbildungsträger.

 

Durch den Prozess der Partizipation des Kindes oder des Jugendlichen am pädagogischen Handeln und die transparente Einbeziehung der Herkunftsfamilie und anderer soll das Hilfeplanverfahren zum Träger der positiven Entwicklung einer Maßnahme werden.


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